Fordern Sie Ihr perfekt auf Sie abgestimmtes Reiseangebot an: Kostenlos anfragen »

Sie werden zu flug.de weitergeleitet.

Pauschal

Reiseversicherungen

Reise - Einmalversicherung Reise - Jahresversicherung
Basisschutz 5* - Premiumschutz Basisschutz 5* - Premiumschutz
€ 47.00 /einmalig
€ 77.00 /einmalig
€ 55.00 /jährlich
€ 85.00 /jährlich
Reise­rücktritts­versicherung
Reise­rücktritts­versicherung
 Urlaubs­garantie
Urlaubs­garantie
 Auslands­kranken­versicherung
Auslands­kranken­versicherung
 Notfall­versicherung
Notfall­versicherung
 Reise-­Gepäck­versicherung
Reise-­Gepäck­versicherung
 Reise-­Gepäck­versicherung
Reise-­Gepäck­versicherung
 Preisübersicht
PreisübersichtDownloadDownloadDownloadDownload
Preisbeispiel Jahresversicherungen: bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise, bis zum 65. Geburtstag
Preisbeispiel Einmalversicherungen: bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise, für Schiffsreisen und Last-Minute-Flugreisen gelten besondere Konditionen

Corona-Reise­schutz – das Plus für Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen der Hanse Merkur inkludiert. Pandemien wie Covid-19 sind bei Hanse Merkur versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu Hanse Merkur Versicherungen, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Der Corona-Reiseschutz in der Reiseabbruch-Versicherung greift auch wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht

Die Vorteile der Reise­rück­tritts­ver­siche­rung

Alle wichtigen Reiseversicherungen in einem Paket und Ihr Urlaub ist perfekt abgesichert: Der 5-Sterne-Premium-Schutz vereint eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Reise-Abbruchversicherung, eine Notfallversicherung, eine Reise-Gepäckversicherung, eine Reise-Unfallversicherung und eine Auslandskrankenversicherung.

Wenn Sie viel reisen, sind Sie mit der Jahres-Reiseversicherung Platin bestens abgesichert. Das Gesamtpaket enthält alle Versicherungen aus dem 5-Sterne-Premium-Paket für beliebig viele Reisen im Jahr.

Mit dem Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:

  • Bei Nichtantritt: Die Versicherung erstattet Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus Gründen wie z. B. eine uner­wartete schwere Krankheit, Impf­unver­träglichkeit, Arbeitsplatz­wechsel, Kurz­arbeit oder Schwanger­schaft absagen müssen.
  • Bei verspätetem Reiseantritt: Die Versicherung erstattet Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehr­kosten und nicht in Anspruch genommene Reise­leistungen, wenn Sie aus einem der versicherten Gründen Ihre Reise verspätet antreten.
  • Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstattet Ihnen die Versicherung Um­buchungs­kosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reise­beginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungs­kosten erstattet.
  • Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstattet Ihnen die Versicherung den gesamten Reise­preis. Erfolgt der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstattet Ihnen die Versicherung nicht genutzte Reise­leistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispiels­weise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen, erstattet Ihnen die Versicherung die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.